Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Die Angebote sind freibleibend, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die Angaben über unsere Objekte stammen vom Verkäufer. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernehmen wir keine Haftung. Zwischenverkauf oder vergleichbare wirtschaftliche Verwertung sowie Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragspartner sind vorbehalten.


§ 2 Weitergabe unserer Angebote oder Informationen sind nur mit unserer Einwilligung zulässig. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz im Falle des Zustandekommens eines Vertrages in Höhe der nach § 4 zu berechnenden Provision.


§ 3 Der Empfänger unserer Angebote oder Informationen kann sich auf fehlende Kausalität für einen danach geschlossenen Vertrag nur berufen, wenn er seine Vorkenntnis unverzüglich nach Empfang schriftlich mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen hat. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart, gilt die folgende Maklergebühr zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.


§ 4 Für den Nachweis oder die Vermittlung gelten folgende Provisionssätze

a) Bebauter Grundbesitz: 6 % des Kaufpreises b) Eigentumswohnungen: 6 % des Kaufpreises

c) Unbebauter Grundbesitz (auch Abriss) von den ersten 25.000,00 €: 10 % des Kaufpreises von den darüber hinausgehenden Beträgen: 6 % des Kaufpreises

d) Geschäftsobjekte bei Geschäften jeder Art: 10 % der Gesamtkaufsumme mindestens aber 2.500,00 € zzgl. 2 Monatsmieten bzw. Pachtmieten (kalt)

e) Gewerbliche Mietobjekte: 3 Monatskaltmieten mindestens aber 500,00 € Abstandszahlungen (siehe Punkt h.)

f) Langfristige Erbbaurechtsverträge: eine Jahrespacht

g) Mieträume, die zu Wohnzwecken dienen: 2 Monatskaltmieten

h) Bei Abstandszahlungen (z. B. für Einrichtung Geschäftswert, Verzicht auf bestehende Vertragsrechte usw.): 10 % der Abstandssumme


Die Provision wird fällig bei Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages oder eines Vertrages mit vergleichbarem wirtschaftlichen Erfolg- z. B. Kauf statt Miete/Pacht oder umgekehrt, auch eines Vertrages mit vom Angebot abweichenden Bedingungen oder Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Die Vertragsbeteiligten sind zur Auskunft über das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrages hinsichtlich des nachgewiesenen bzw. vermittelten Objektes verpflichtet.


§ 5 Auflösung, Nichterfüllung und Rückabwicklung des vermittelten Vertrages lassen den Provisionsanspruch des Maklers unberührt. Der Auftraggeber (Käufer) schuldet die mit Abschluss des Vertrages entstandene Provision auch dann, falls ein gesetzliches Vorkaufsrecht von dem Land, Gemeinde oder Kommune ausgeübt werden sollte. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, in jedem Falle des Abschlusses eines notariellen (Kauf-) Vertrages, den der Makler vermittelt hat, darauf zu achten, dass in diesem (Kauf-) Vertrag die Maklerklausel des Inhalts aufgenommen wird, wonach der Auftraggeber dem Makler die Maklergebühr schuldet, die auch im Falle der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts zu zahlen ist. Im Falle erfolgreicher Anfechtung des Vertrages schuldet der Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, Schadenersatz in Höhe der nach § 4 zu berechnenden Provision.


§ 6 Der Auftraggeber (Käufer) verpflichtet sich, in jedem Falle des Abschlusses eines notariellen (Kauf-) Vertrages, den Makler rechtzeitig vor der beabsichtigten Beurkundung von dem Notariatstermin zu benachrichtigen. Der Auftraggeber übernimmt ausnahmslos die Verpflichtung, den Makler vom genauen Ort und Zeitpunkt der beabsichtigten Beurkundung zu unterrichten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Makler an der Kaufvertragsbeurkundung teilnehmen und dafür sorgen kann, dass die Maklerklausel in den Vertrag aufgenommen wird. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die rechtzeitige Benachrichtigungspflicht des Maklers vom Beurkundungstermin eine Hauptverpflichtung des Vertrages darstellt. Verstößt er gegen die Benachrichtigungspflicht, so ist er verpflichtet, dem Makler Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu leisten.


§ 7 Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen einschließlich der Bestimmungen bedürfen der Schriftform.


§ 8 Vereinbarter Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin.